Sie möchten auf Ihrem Fest einen krönenden Abschluss und
Ihre Hochzeitsgäste begeistern?
Vielleicht möchten Sie auch Ihren Partner mit einem
Feuerwerk überraschen und die Funken Ihrer Liebe in der dunklen Nacht zum
Ausdruck bringen?
Ein Feuerwerk gibt einer Feier das gewisse Etwas und
Gänsehaut-Feeling ist garantiert! Bitte beachten! Sollten Sie Ihr Feuerwerk selbst veranstalten wollen, benötigen Sie zum Erwerb von Feuerwerkskörpern, außerhalb der normalen Verkaufszeiten (29.12.-31.12.), eine Ausnahmegenehmigung Ihrer Gemeinde. Diese benötigen Sie ebenfalls um das Hochzeitsfeuerwerk abbrennen zu dürfen. Allerdings werden diese Genehmigungen immer seltener ausgestellt, die Kosten hierfür sind ebenfalls meist recht hoch, d. h. Sie sollten mit mindestens 100 Euro Gebühr rechnen. Erhalten Sie keine Genehmigung ist die Gebühr trotz allem zu begleichen und ein Widerspruch nicht möglich.
Ihr Pyrotechniker benötigt keine Genehmigung, daher raten wir Ihnen sich mit diesen in Verbindung zu setzen und sich ein Angebot erstellen zu lassen.
Sollten Sie trotz aller Hindernisse Ihr Hochzeitsfeuerwerk doch selbst veranstalten wollen, hat hierfür SI-Fireworks (vielen Dank an dieser Stelle), Ihnen die hierzu nötigen Formulare zur Verfügung gestellt: