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Standesamt, standesamtliche Trauung Anmeldung zur standesamtlichen Eheschließung

Vor der Trauung müssen Sie standesamtlich heiraten.
Die Anmeldezeit ist in jeder Gemeinde sehr unterschiedlich.
Viele bitten darum sich 6 Monate vorher anzumelden.
Allerdings haben wir auch schon die Erfahrung gemacht, dass 3 Tage vorher ausgereicht haben.



Außerdem sollten Sie vorher folgendes überdenken und beachten
- Für welchen Familiennamen Sie sich entscheiden
- Ob und wen Sie als Trauzeugen möchten, heutzutage nicht mehr nötig
- Ihr Traudatum
- Standesamtliche Trauung und kirchliche am selbigen Tag? (Zeitrahmen klären)
- Über was Ihr Standesbeamte eine Rede halten soll, Beispiele:
   Die Geschichte Ihres Kennenlernens, über gemeinsame Kinder, über gemeinsame 
   Ereignisse ect...
- Lassen Sie sich einen Parkausweis mitgeben, damit Sie am Trautag vor dem  
   Standesamt parken können
- Und natürlich die Eheringe nicht vergessen!



Benötigte Unterlagen:

Personalausweiß oder Reisepass
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern   Die Abschrift (nicht älter als 6 Monate) erhalten Sie beim Standesamt des Wohnorts Ihrer Eltern. Sind Ihre Eltern geschieden, wird das Familienbuch entweder am letzten gemeinsamen Wohnsitz oder am Wohnsitz des Vaters (zum Zeitpunkt der Scheidung) geführt.
Das Familienbuch ist nicht mit dem Familienstammbuch zu verwechseln, das fast jede Familie zu Hause hat. Das Familienbuch befindet sich in der Regel beim Standesamt am Wohnort der Eltern.   Haben Ihre Eltern vor dem 01. Januar 1958 (Westdeutschland) oder dem 03.10.1990 (Ostdeutschland) geheiratet, benötigen Sie eine Abstammungsurkunde von Ihrem Geburtsstandesamt.
Eine Abstammungsurkunde muss auch vorgelegt werden, wenn Eltern nicht verheiratet waren bzw. einer der Verlobten adoptiert wurde.        



Sonstige Unterlagen
:

Einbürgerungsurkunde   Wenn Sie nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben, müssen Sie die Einbürgerungsurkunde im Original mitbringen.    
Neue Abstammungsurkunden gemeinsamer Kinder, in die beide Elternteile eingetragen sind. Die Abstammungsurkunden sind beim Geburtsstandesamt erhältlich.
Promotions - oder Diplomurkunde Wenn akademischen Grade im Heiratsregister eingetragen werden sollen.    
Ehemündigkeit
Minderjährige Verlobte benötigen eine Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (wird vom Familiengericht Ihres Wohnorts ausgestellt).        



Sonstige Unterlagen, wenn Sie geschieden sind:

Neu ausgestellte Abstammungsurkunde    
neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe in der Bundesrepublik Deutschland nach dem 01.01.1958 geschlossen wurde, bzw. eine neu ausgestellte Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe vor dem 01.01.1958 geschlossen wurde oder in der ehemaligen DDR. Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Es empfiehlt sich alle vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z. B. Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile. 


Großer Hochzeitsratgeber für Brautpaare, Brauteltern, Trauzeugen & Hochzeitsgäste