Vor der Trauung müssen Sie standesamtlich heiraten. Die Anmeldezeit ist in jeder Gemeinde sehr unterschiedlich. Viele bitten darum sich 6 Monate vorher anzumelden. Allerdings haben wir auch schon die Erfahrung gemacht, dass 3 Tage vorher ausgereicht haben.
Außerdem sollten Sie vorher folgendes überdenken und beachten - Für welchen Familiennamen Sie sich entscheiden - Ob und wen Sie als Trauzeugen möchten, heutzutage nicht mehr nötig - Ihr Traudatum - Standesamtliche Trauung und kirchliche am selbigen Tag? (Zeitrahmen klären) - Über was Ihr Standesbeamte eine Rede halten soll, Beispiele:
Die Geschichte Ihres Kennenlernens, über gemeinsame Kinder, über gemeinsame
Ereignisse ect... - Lassen Sie sich einen Parkausweis mitgeben, damit Sie am Trautag vor dem
Standesamt parken können - Und natürlich die Eheringe nicht vergessen!
Benötigte Unterlagen:
Personalausweiß oder Reisepass Beglaubigte Abschrift aus dem
Familienbuch der Eltern
Die Abschrift (nicht älter als 6 Monate) erhalten Sie
beim Standesamt des Wohnorts Ihrer Eltern. Sind Ihre Eltern geschieden,
wird das Familienbuch entweder am letzten gemeinsamen Wohnsitz oder am
Wohnsitz des Vaters (zum Zeitpunkt der Scheidung) geführt.
Das Familienbuch ist nicht mit dem Familienstammbuch zu
verwechseln, das fast jede Familie zu Hause hat. Das Familienbuch befindet
sich in der Regel beim Standesamt am Wohnort der Eltern.
Haben Ihre Eltern vor dem 01. Januar 1958
(Westdeutschland) oder dem 03.10.1990 (Ostdeutschland) geheiratet,
benötigen Sie eine Abstammungsurkunde von Ihrem Geburtsstandesamt.
Eine Abstammungsurkunde muss auch vorgelegt werden, wenn Eltern nicht
verheiratet waren bzw. einer der Verlobten adoptiert wurde.
Sonstige Unterlagen:
Einbürgerungsurkunde
Wenn Sie nicht von Geburt an die deutsche
Staatsangehörigkeit besessen haben, müssen Sie die Einbürgerungsurkunde im
Original mitbringen.
Neue Abstammungsurkunden gemeinsamer Kinder, in die
beide Elternteile eingetragen sind. Die Abstammungsurkunden sind beim
Geburtsstandesamt erhältlich. Promotions - oder Diplomurkunde Wenn akademischen Grade im Heiratsregister eingetragen
werden sollen.
Ehemündigkeit Minderjährige Verlobte benötigen eine Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (wird vom Familiengericht Ihres Wohnorts ausgestellt).
Sonstige Unterlagen, wenn Sie geschieden sind:
Neu ausgestellte Abstammungsurkunde neu ausgestellte beglaubigte
Abschrift aus dem Familienbuch derletzten Ehe mit Auflösungsvermerk, wenn die
letzte Vorehe in der Bundesrepublik Deutschland nach dem 01.01.1958
geschlossen wurde, bzw. eine neu ausgestellte Heiratsurkunde
mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe vor dem 01.01.1958 geschlossen
wurde oder in der ehemaligen DDR. Zusätzlich zur unmittelbar
vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Es empfiehlt
sich alle vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten
sicher erkennen lassen, also z. B. Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften
älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile.